Das sagt die Bundesregierung

Auszug aus

 

 

 

12.01.2015

Sechster Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen

18/3752

 

 

 

Nach wie vor wird in der Öffentlichkeit und in der Wissenschaft über mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks diskutiert. So hat die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation im Mai2011 hochfrequente elektromagnetische Felder in die Gruppe 2B der IARC-Skala(Stufe 1= kanzerogen für Menschen bis Stufe4=wahrscheinlich nicht kanzerogen für Menschen) eingestuft. Dies bedeutet, dass es nach Einschätzung der IARC nach

 

dem gegenwärtigen Kenntnisstand begrenzte Hinweise auf eine

 

krebserregende Wirkung dieser Felder auf den Menschen gibt.

 

Diese stammen aus epidemiologischen Beobachtungen, können aber nur unzureichend beziehungs-weise nicht durch experimentelle Bef unde gestützt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält es daher

 

weiterhin für erforderlich, durch gezielte Forschung abzuklären, ob negative Auswirkungen mit der Nutzung der Mobilfunktechnik verbunden sind und inwieweit die Feldexposition der Bevölkerung minimiert werden kann.

 

 

 

unser Kommentar: sehr vorsichtig alle Unklarheiten formuliert.