BAYERN

Massgaben und Empfehlungen für den Einbau elektronischer Wasserzähler

29.3.2017 Bayr. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

lesen Sie hier:

Download
wasserzähler bayern minist..pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.2 MB

 

Das Bayerische Staatsministerium des Inneres, Bau und Verkehr hat den Gemeinden in Bayern Vorgaben an die Hand gegeben, um den Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern dem Datenschutz konform umzusetzen.

So ist auch geregelt, dass Bürger ein Widerspruchsrecht haben

 

 

27. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz findet sich folgendes zu Funkwasserzähler

"Bayerische Wasserversorger bauen zunehmend sogenannte intelligente Wasserzähler in die Haushalte von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein. Solche elektronischen Zähler speichern detailliert bestimmte Ver- brauchswerte und funken einzelne dieser Daten sogar regelmäßig „auf die Straße“. Der Einsatz solcher Zähler ist aus diesen Gründen mit erhebli- chen datenschutzrechtlichen Problemen behaftet. Insbesondere kann ein Verbrauchsprofil aus den Daten erstellt werden, ohne dass die Betroffenen dies bemerken. „Intelligente“ Wasserzähler dürfen daher nur auf Grund einer ausreichend bestimmten Rechtsgrundlage betrieben werden, die derzeit allerdings noch nicht besteht. Mit den zuständigen Staatsministe- rien und dem Bayerischen Gemeindetag bin ich übereingekommen, dass für eine Übergangszeit eine Regelung durch kommunale Satzungen (nur) möglich ist, wenn den Bürgerinnen und Bürgern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht hinsichtlich des Einbaus und des Betriebs eines Zäh- lers mit Funkmodul eingeräumt wird.

(Nr. 6.3)“


Nicht im PDF, aber unter der Verlinkung 6.3 unter  „Aktuelles - Änderungen - Neu Pressemitteilung 27. Tätigkeitsbericht 2015/2016" ist der Text hinter der Verlinkung zu Funkwasserzählern (https://www.datenschutz-bayern.de) abrufbar: