Anhörung zur 5G-Petition im Bundestag

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Gesundheitsrisiken des 5G-Mobilfunkstandards

Mit dem 5G-Mobilfunkstandart befassen sich die Abgeordneten im Anschluss. Dabei geht es aber nicht um Funklöcher oder die Option des automatisierten Fahrens. Der Petent Eduard Meßmer verweist vielmehr auf die gesundheitlichen Risiken, die aus seiner Sicht mit einem flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandard verbunden sind.

Bei dem neuen 5G-Standard würden Millimeterwellen bis zu 200 Gigahertz genutzt, heißt es in der Petition. Diese Strahlung werde von der menschlichen Haut absorbiert oder von Pflanzenblättern aufgenommen. Der 5G-Mobilfunkstandard werde – nicht zuletzt mit der dafür erforderlichen Antennendichte – die Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich in einem unvorstellbaren Ausmaß erhöhen.

Petent: Krebsrisiko und genetische Veränderungen

Die zu befürchtenden Wirkungen umfassen seiner Aussage nach ein „erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitlicher freier Radikale, unkalkulierbare genetische Veränderungen, Änderungen der Strukturen und Funktionen im Reproduktivsystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden“. Die Risiken des globalen 5G-Standards reichten jedoch weit über die Menschheit hinaus, zumal sich auch Hinweise zu unerwünschten Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt erhärtet hätten, heißt es in der Petition, die knapp 55.000 Mitzeichner gefunden hat.

Petent Eduard Meßmer fordert daher, Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, „solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen“.