Hier unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

30.11.2015

 

Bundesrat
Büro des Wirtschaftsausschusses
Herrn Ministerialrat Dr. Gabriel Krieger
11055 Berlin
Büro des Gesundheitsausschusses
Büro des Umweltausschusses


Stellungnahme
Gesetzentwurf der Bundesregierung 
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund der zunehmenden Mobilfunkbelastung durch den verstärkten flächendeckenden Mobilfunkausbau in Deutschland, der kaum Funklöcher zulässt, ist es uns als „Weiße Zone Rhön e.V. - Lebensraum für elektrosensible Menschen“ ein besonders wichtiges Anliegen diese Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende bei Ihnen einzureichen.

Mobile und stationäre Funktechniken durchdringen mit ihrer spezifischen hochfrequenten Strahlung alle Lebensbereiche und auch unsere Körperzellen. Unsere nationalen und europäisch verankerten Grundrechte auf Unversehrtheit des Körpers und der Wohnung werden hier seit Jahren verletzt. 

Der vorliegende Gesetzesentwurf verpflichtet Messstellenbetreiber intelligente Messsysteme einzubauen, bzw. ermächtigt sie intelligente Messsysteme einbauen zu können gem. § 29 MsbG. Als Techniken können u.a. funkbasierte Techniken, sowie PLC-Techniken eingesetzt werden.
Durch den Einbau funkbasierter Techniken erhöht sich auch flächendeckend die hochfrequente Strahlenbelastung der Bevölkerung, erst recht, wenn die aktuellen Leistungsverbräuche per Funk abrufbar sind und dies bis aus dem tiefsten Keller.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hingegen fordert: „Aus Vorsorgegründen sollte die Exposition der Bevölkerung durch hochfrequente Strahlung so weit wie möglich minimiert werden.“ (Strahlung/Strahlenschutz, Eine Information des Bundesamtes für Strahlenschutz, 2008, 4. Auflage)

Diese Aufforderung zur Strahlungsminimierung wird konsequent NICHT eingehalten.

Zu Smart Meter nimmt es u.a. wie folgt Stellung: „Dem Grundsatz des Strahlenschutzes entsprechend, Belastungen wenn möglich zu minimieren oder ganz zu vermeiden, sollten Smart Meter bevorzugt werden, die ihre Daten kabelgebunden übertragen.“ http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/anwendung/smart-meter/smart-meter.html 

Wie sind diese Widersprüche erklärbar?

Elektrosensible Menschen sind mit Einbau (der smarten Messgeräte) funkbasierter intelligenter Messsysteme ganz besonders gefährdet. 

Sollte der Gesetzentwurf, entgegen der Vorsorge vor zunehmender Strahlenbelastung angenommen werden, muss im Gesetzesentwurf sichergestellt werden, dass Anschlussnutzer sowie Anschlussnehmer dem Einbau funkbasierter intelligenter Messsysteme, sowie dem Einbau unverträglicher PLC-Systemen (Powerline Communications; Oberbegriff für die Übertragung von Daten über das Stromkabel) widersprechen können und sich für kabelgebundene gesundheitsverträgliche Alternativen entscheiden können, in ihren Privatwohnungen als a u c h im Bereich des gesamten Gemeinschaftseigentums. 

Ebenso muss im Gesetzesentwurf sichergestellt sein, dass nach einem erfolgten Einbau funkbasierter Techniken oder PLC-Techniken ein Ausbau innerhalb einer kurzen Frist auf Wunsch von Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer möglich sein muss, um einen gesundheitsverträglichen Einbau kabelgebundener Techniken zu veranlassen. 
Einer Duldungspflicht funkbasierte Techniken und PLC-Techniken hinnehmen (einbauen) zu müssen lehnen wir strikt ab.
Daher halten wir einen rechtlich verankerten grundsätzlichen Vorrang kabelgebundener gesundheitsverträglicher Techniken von entscheidender Bedeutung auch als Vorsorge, ebenso aus Gründen der Datensicherheit und des Datenschutzes.

Mit einem soeben veröffentlichten, verständlich und eindringlich formulierten Aufsatz "Weiße Zonen" - irreal oder rechtlich geboten?" von Herrn B.I. Budzinski,  Richter am Verwaltungsgericht a.D. und Herrn Prof. Dr.-Ing. W. Kühling zu den Gefahren der Mobilfunktechnik in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht  Nr. 20 vom 15.11.2015, kann niemand mehr von einer „Unbedenklichkeit“ sprechen.

Hier ein Auszug aus dem Text, der auch im Öffentlichen Dienst bei Behörden (Berlin) im November als Umlauf, vorliegt:
„Mobilfunkstrahlung dringt des Weiteren nicht nur „ganz geringfügig“ unter die Haut ein. zur Fußnote 44 Vielmehr erreicht sie grundsätzlich alle inneren Organe und durchdringt das Gehirn, zur Fußnote 45 zumal sie heutzutage angesichts der Dichte der Sendequellen von allen Seiten her einfällt - und zwar auch des Nachts bis in die Schlafzimmer.“

Link zum gesamten Text, nebst Fußnotenerklärung, zu erreichen über: 

Deshalb bitten wir Sie, im Namen von elektrosensiblen Menschen und solchen, die es nicht werden wollen und fordern Sie auf, sich für eine Technik ohne Funkbelastung einzusetzen.

Mit freundlichem Gruß

Der Vorstand
Klaus Schuhmacher, Doris Reim, Helga Werner
WEISSE ZONE RHÖN e.V.